Die Realität: Diesseits und Jenseits sind miteinander verwobenLesezeit: 12 Min.

Home » Lebensfragen » Die Realität: Diesseits und Jenseits sind miteinander verwoben

Die Realität: Diesseits und Jenseits sind miteinander verwoben und die Grenze zwischen Diesseits und Jenseits ist durchlässig. Wie lässt sich diese Sicht der Realität begründen?

Was geschieht mit mir wenn ich sterbe - Gestaltung: privat

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Was geschieht mit mir wenn ich sterbe?
Grobes Inhaltsverzeichnis

Bisher genannte Phänomene, wie Nahtoderfahrungen, Stimmenhören oder die Materialisierung Verstorbener, wurden gebunden an bestimmte Personen und bestimmte Situationen erlebt und wahrgenommen. Ein wissenschaftlicher Beweis ist aufgrund mangelnder Wiederholbarkeit dieser Phänomene unter identischen Bedingungen nicht möglich. In weiterer Konsequenz muss auch der Versuch scheitern, mittels Induktion oder Deduktion Schlüsse zu ziehen und allgemeingültige Regeln zu formulieren. Insofern bleibt nur, über Indizien und Argumente zu möglichst plausiblen Erklärungen zu gelangen.

Wie bereits angedeutet, lassen sich die geschilderten Phänomene (Nahtoderfahrungen, Sterbevisionen bzw. Sterbebettvisionen, Stimmenhören, innere Stimme, innerer Film, intensive Gewissheit, Materialisierung Verstorbener, Materialisierung von Geistwesen, Kommunikation mit Verstorbenen) nicht pauschal mit wunschinduzierten Halluzinationen „wegerklären“. Im Einzelfall mag eine Quelle durchaus einen Sachverhalt verfälscht oder gar vollkommen „aus der Luft gegriffen“ behauptet haben. In der Summe lässt sich jedoch das Vorkommen derartiger Phänomene nicht leugnen, insbesondere dann nicht, wenn eine Vorhersage sich erfüllte oder eine Warnung durch nachfolgende Ereignisse sich als vollkommen begründet erwies.

Aus der Vielzahl kurz skizzierter Phänomene ergeben sich Indizien für Fähigkeiten lebender und verstorbener Menschen, die während der Entwicklungsphase des Menschen in Kindheit und Jugend nicht erlernt werden können. Zu klären ist jedoch, ob es sich wirklich um Fähigkeiten von Menschen oder ob es sich um Fähigkeiten extrauniversaler Geistwesen handelt.

Thesen

Nachfolgend werden bisher geschilderte Phänomene daraufhin untersucht, ob sich Indizien finden lassen, aus denen sich Thesen ableiten lassen. Eine These ist zunächst eine Behauptung. Sie muss durch Argumente gestützt werden. Je besser dies gelingt, desto mehr gewinnt eine These gleichzeitig auch den Charakter einer plausiblen Erklärung.

These: Die menschliche Existenz endet nicht mit dem Tod

Indizien weisen eindeutig darauf hin, dass die menschliche Existenz mit dem physischen Tod nicht endet. Wenn der physische Tod das Ende der Existenz eines Menschen zur Folge hat, können Verstorbene nicht wieder erscheinen und sämtliche Berichte über dieses Phänomen sind konsequenterweise frei erfunden. Auch die aktive Kontaktaufnahme mit Verstorbenen über Medien als menschliche „Vermittler“ zwischen Diesseits und Jenseits wäre in diesem Fall ausgeschlossen. Jedes Medium wäre konsequenterweise unweigerlich und automatisch ein Betrüger.

Vorstellbar wäre alternativ, dass sich extrauniversale Geistwesen als Verstorbene ausgeben und sich ggf. auch materialisieren. Kommt es zu einer Materialisierung, ist das Geistwesen nicht vom früheren Erscheinungsbild des Verstorbenen unterscheidbar. Diese Vorstellung setzt jedoch zwingend voraus, dass das „Wissen“ über einen Verstorbenen – wie er war, welche Charaktereigenschaften er hatte, wie er aussah – mit seinem physischen Tod nicht verlorengeht. Ein Geistwesen kann nur dann in die Person eines Verstorbenen schlüpfen, wenn ihm alles über diesen bekannt ist: seine Eigenschaften, seine persönlichen Einstellungen und sein Verhalten. Mit anderen Worten: das individuelle Selbst muss für das Geistwesen offenliegen.

Nahtoderfahrungen, bei denen Betroffene einen Blick in einen extrauniversalen Existenzraum erleben, würden sich – wenn der physische Tod das Ende der Existenz bedeutet – zwangsläufig als reine Halluzinationen erweisen. Sterbebettvisionen bzw. Sterbevisionen, bei denen Sterbende Begegnungen mit ihnen bekannten, jedoch bereits verstorbenen Personen, erleben, wären Produkte reiner Phantasie. Es würde etwas vorgegaukelt, was sich beim wirklichen Eintritt des physischen Todes als Illusion erweist.

These: Die Weiterexistenz im Jenseits setzt sich unmittelbar fort

In manchen Sterbevisionen bzw. Sterbebettvisionen erlebt ein Sterbender die Gegenwart eines kurz zuvor Verstorbenen im extrauniversalen Existenzraum, dem Jenseits. Da der Sterbende sowie auch Mitmenschen vom Tod des zuvor Verstorbenen keine Kenntnis haben konnten, sind keine irdischen Informationsquellen denkbar.

Wenn ein bereits Verstorbener kurze Zeit nach seinem physischen Tod von einem lebenden Menschen „gesehen“ oder auf andere Weise wahrgenommen wird, ist dies als Argument dafür zu werten, dass ein Mensch nach seinem physischen Tod nicht in eine Art Schlafzustand verfällt. Es ist davon auszugehen, dass Menschen beim physischen Tod einen „Ortswechsel“ und direkten Zustandsübergang von der diesseitigen in die jenseitige Existenz erleben.

Der physische Körper bleibt im intrauniversalen Existenzraum zurück. Da jedoch ein Wiedererkennen eines Verstorbenen möglich ist, lässt dies die Annahme zu, dass sich der Zustandsübergang auch in der Bildung eines „Geistkörpers“ manifestiert. Dieser „Geistkörper“ gleicht dem ursprünglichen Erscheinungsbild entweder völlig oder ist diesem zumindest hochgradig ähnlich. Ansonsten wäre ein Erkennen schwerlich möglich.

These: Das Gedächtnis bleibt beim Zustandsübergang intakt

Wenn sich ein Verstorbener – entweder direkt oder über ein Medium – an einen ihm zu Lebzeiten bekannten und aktuell lebenden Menschen wenden kann, setzt dies zwingend ein intaktes Erinnerungsvermögen voraus. Der Verstorbene muss sich schließlich in der Existenzform nach seinem physischen Tod noch an die Person erinnern können, die angesprochen werden soll. Nur dann kann der Verstorbene erkennen, in welcher Beziehung er zu dem Lebenden stand. Außerdem muss sich der Verstorbene natürlich an sein eigenes früheres Leben erinnern können.

Wird einem Verstorbenen sein Erinnerungsvermögen abgesprochen, bleibt die alternative Annahme, dass ein Geistwesen auf eine Art „Lebensprotokoll“ des Verstorbenen Zugriff hat, jedoch auch das frühere individuelle Selbst des Verstorbenen kennt. Dies hätte außerdem notwendigerweise zur Folge, dass Informationen zur Persönlichkeit und das „Lebensprotokoll“ irgendwo und in irgendeiner Form im extrauniversalen Existenzraum gespeichert sein müssen. Bildlich gesprochen müsste eine Art gigantische „Festplatte“ existieren, die Informationen zu allen jemals lebenden Menschen speichert.

These: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sind gleichzeitig überschaubar

Wenn ein bereits Verstorbener mit einem Lebenden Kontakt aufnimmt, um beispielsweise diesen vor einer bestimmten akuten Gefahr akustisch hörbar zu warnen, setzt dies voraus, dass der Verstorbene die aktuelle Lebenssituation des Lebenden kennt. Ansonsten entfiele der Anlass für eine Warnung.

Damit eine Warnung überhaupt erfolgen kann, ist nicht nur erforderlich, dass der Verstorbene weiterhin existiert und dass er das Leben der jeweiligen Person mitverfolgen kann, sondern auch, dass er deren Zukunft kennt. Eine Warnung vor einem bevorstehenden Ereignis ist schließlich nur dann möglich, wenn dessen mögliche Konsequenzen bereits im Vorhinein dergestalt bekannt sind als hätte das Ereignis bereits stattgefunden.

Entweder wird Verstorbenen die Fähigkeit zugesprochen, Einblick in Gegenwart und Zukunft Lebender zu haben oder es wird davon ausgegangen, dass Geistwesen (z. B. Engel, Dämonen) diese Fähigkeit besitzen. Möglicherweise besitzen Verstorbene und Geistwesen diese Fähigkeit gleichermaßen.

Davon abgesehen wäre denkbar, dass ein Geistwesen entweder auf eigene Initiative oder auf Anordnung hin in die Person des Verstorbenen schlüpft und – bei einer akustisch hörbaren Warnung – die Stimme des Verstorbenen imitiert. Um dies zu ermöglichen, muss das Geistwesen Informationen über die Beziehung zwischen Verstorbenem und Gefährdetem besitzen. Davon abgesehen sind auch alle Anforderungen, die für den Verstorbenen gelten (z. B. Kenntnis der aktuellen Lebenssituation), zu erfüllen.

These: Übernatürliche Kommunikation zwischen Lebenden ist möglich

Zwei der dargestellten Berichte (siehe Beitrag zu Stimmenhören) schildern eine übernatürliche Kommunikation zwischen lebenden Personen. Der schwerverletzte Major rief nach seiner Frau, die diesen Ruf wortgetreu hörte, entweder akustisch hörbar oder als innere Stimme vernehmbar. Der zweite Bericht schildert das Erlebnis einer Zwölfjährigen, die die warnende Stimme ihrer Großmutter hörte und auf diese Weise vor einem Unglück bewahrt blieb.

Beide Erlebnisse sind aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten nicht erklärbar. Es ist schlicht unmöglich, über derartige Strecken verbal zu kommunizieren. Denkbar wäre jedoch, dass ein nicht den physikalischen Gesetzmäßigkeiten des Diesseits unterworfenes extrauniversales Geistwesen die Stimme des Rufenden für den Gerufenen ununterscheidbar imitierte. Dies erfordert jedoch, dass sich Geistwesen für Menschen akustisch hörbar verbal artikulieren können.

Aufgrund der Schilderungen bleibt unbekannt, ob dem Major bzw. der Großmutter bewusst war, dass sie selbst auf übernatürliche Weise kommunizierten. Es ist jedoch zu vermuten, dass dies nicht der Fall war. Zumindest die Großmutter kannte die akute Gefährdungslage ihrer Enkelin nicht. Dies lässt den Schluss zu, dass jeweils ein Geistwesen im extrauniversalen Existenzraum die Situation des Majors bzw. der Zwölfjährigen kannte und entweder selbstständig oder auf Anordnung eines übergeordneten Wesens (z. B. Gott) aktiv wurde.

These: Zwischen Diesseits und Jenseits ist bidirektionale Kommunikation möglich

Menschen erleben zuweilen eine leise innere Stimme oder ordnen es als „Bauchgefühl“ ein. Man steht vor einer wichtigen Entscheidung und tendiert in eine Richtung, man hat sich etwas Bestimmtes vorgenommen oder man wird um einen bestimmten Gefallen gebeten – Anlässe für die innere Stimme oder das Bauchgefühl, sich zu melden, gibt es zur Genüge. Stets geht es um einen Zukunftsbezug. „Tu’s nicht!“, mag die innere Stimme warnen, wenn man beispielsweise im Begriff steht, sich auf ein finanziell riskantes Geschäft einzulassen.

Ist bereits die leise innere Stimme oder das Bauchgefühl Ausdruck einer von einem Geistwesen empfangenen Botschaft? Oder drückt sie bzw. es einfach nur ein gefühlsmäßiges Unbehagen aus? Oder kommen einfach nur negative eigene und/oder Erfahrungen anderer zum Ausdruck? Vielleicht haben beispielsweise Bekannte schlechte Erfahrungen mit Börsenspekulationen gemacht und diese Erfahrungen werden mehr oder weniger bewusst auf den eigenen Erfolg mit Börsenspekulationen projiziert.

Es lässt sich nicht einfach unterscheiden, woher eine leise innere Stimme, ein Bauchgefühl kommt. Die Quelle mag das eigene Unterbewusstsein sein oder auch ein Geistwesen aus dem extrauniversalen Existenzraum.

Empfangen von Botschaften

Wie verhält es sich jedoch, wenn eine explizite Warnung oder eine explizite Aufforderung über eine akustisch hörbare Stimme, eine besonders eindrückliche innere Stimme (Wahrnehmung), einen inneren Film oder eine intensive innere Gewissheit wahrgenommen wird und der Wahrnehmende selbst von dem bevorstehenden Ereignis keine Kenntnis haben kann? Dies trifft beispielsweise auf die Katastrophe anlässlich der Flugschau in Ramstein zu. Der von einer inneren Stimme Gewarnte konnte von der bevorstehenden Katastrophe nichts wissen. Auch bei früheren Flugschauen gab es keine außergewöhnlichen Vorfälle, die über das Unterbewusstsein ein negatives Bauchgefühl hätten hervorrufen können. Nur ein Wesen mit Einblick in die Zukunft wäre in der Lage, konkret zu warnen.

Es ist denkbar, dass entweder ein bereits Verstorbener oder ein extrauniversales Geistwesen (z. B. Engel) kommuniziert. Jedenfalls ist Voraussetzung, dass das Wesen sowohl die Absichten des Betreffenden (Gegenwart) als auch den mit der Absicht verbundenen Zustand (Zukunft) nach Vollendung einer beabsichtigten Handlung oder nach Eintritt eines Ereignisses kennt.

Senden von Botschaften

Menschen können Botschaften an extrauniversale Geistwesen senden. Die wohl bekannteste und am häufigsten praktizierte Möglichkeit ist das Gebet. Es ist an einen Gott gerichtet, dessen Name bekannt ist.

Auch die Kontaktaufnahme mit bereits Verstorbenen ist anekdotischen Berichten zufolge möglich. Dies geschieht im individuellen Fall zumeist über die Person eines Mediums, das gewissermaßen als „Vermittler“ zwischen Verstorbenem und Lebendem fungiert. Das Medium kennt die „Adresse“ des Verstorbenen oder die „Adresse“ eines Geistwesens, das den Kontakt herstellen kann. Ein Lebender kann über das Medium Botschaften an einen Verstorbenen übermitteln und der Verstorbene kann seinerseits über das Medium offenkundig Botschaften an den Lebenden übermitteln.

Wer Botschaften eines Verstorbenen übermittelt, ist nicht exakt zu beantworten. Es mag sich um den Verstorbenen selbst handeln oder um ein Geistwesen, das in die Person des Verstorbenen schlüpft und diesen imitiert.

Folgerungen

Die zuvor geschilderten Phänomene (Nahtoderfahrungen, Stimmenhören usw.) sind in den Grenzen des intrauniversalen Existenzraums nicht vorstellbar und erklärbar. Indizien sprechen dafür, dass ein extrauniversaler Existenzraum existiert und dass eine bidirektionale Interaktion zwischen den Existenzräumen möglich ist. Des Weiteren sprechen Indizien dafür, dass ein Mensch nach dem Übergang in den extrauniversalen Existenzraum, verursacht durch den physischen Tod, „nahtlos“ weiterexistiert, seine Identität beibehält und auch auf sein Gedächtnis zurückgreifen kann.

Die Zeit zwischen Aktion und Reaktion scheint sehr gering zu sein. Wird beispielsweise einer warnenden inneren Stimme nicht unmittelbar gefolgt, kann sich diese erneut melden, wenn das Ignorieren dieser inneren Stimme festgestellt wird. In der Konsequenz lässt sich daraus ableiten, dass intra- und extrauniversaler Existenzraum, Diesseits und Jenseits, eng miteinander verwoben und keineswegs Lichtjahre voneinander getrennt sind.

Unter dem Vorzeichen der Kontinuität der Existenz scheint ein Suizid ohne Sinn, wenn mit ihm die Erwartung verbunden ist, dass die menschliche Existenz mit dem physischen Tod ihr endgültiges Ende findet. Lediglich die Hoffnung, dass physischer Schmerz aufhört, nachdem alle Vitalfunktionen des physischen Körpers eingestellt sind, kann möglicherweise erfüllt werden. In der Konsequenz ist ein Selbstmord höchstens die Lösung eines Teilproblems.

Unter der Annahme, dass das individuelle Selbst in den extrauniversalen Existenzraum, das Jenseits, „mitgenommen“ wird, scheint es ratsam, schon zu Lebzeiten auf die Qualität zwischenmenschlicher Beziehungen zu achten. Wer beispielsweise im Diesseits mit einer bestimmten Person zerstritten ist, wäre es auch im Jenseits. Andererseits legen manche Nahtoderfahrungen die Vermutung nahe, dass Menschen im Jenseits Einsicht in ihre Handlungen und die von ihnen verursachten Auswirkungen auf Mitmenschen erhalten und es zu einer Art Versöhnung kommen kann.

Auffällig ist, dass offenkundig eine mediale Begabung erforderlich ist, um mit Verstorbenen und/oder Geistwesen in Kontakt zu kommen. Die Frage stellt sich natürlich, weshalb nicht alle Menschen von Geburt an die Fähigkeit zur Kommunikation mit Verstorbenen und/oder Geistwesen haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Fähigkeit vorhanden wäre, falls sie unbedingt erforderlich wäre. Ein Medium als „Vermittler“ eröffnet jedenfalls die Möglichkeit des Betrugs.

Im jüdischen und christlichen religiösen Schrifttum werden nur die wenigsten Geistwesen mit Namen genannt. Dies lässt darauf schließen, dass eine Kontaktaufnahme mit Geistwesen nicht anzustreben ist. Im Alten Testament der Bibel, das für Judentum wie Christentum maßgeblich ist, wird die Kontaktaufnahme sogar explizit verboten. Schließlich ist es Menschen unabhängig von einer potenziellen medialen Begabung möglich, sich direkt an Gott als höchstes Wesen zu wenden.

Ich bin Dieter Jenz, Begleiter, Berater und Coach mit Leidenschaft. Über viele Jahre hinweg habe ich einen reichen Schatz an Kompetenz und Erfahrung erworben. Meine Themen sind die "4L": Lebensaufgabe, Lebensplanung, Lebensnavigation und Lebensqualität.