Die Lebensbeurteilung – was sind die Maßstäbe?Lesezeit: 12 Min.

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Welche Maßstäbe gelten für die Lebensbeurteilung vor einem göttlichen Gericht? Und in welchem Maß kann dem Menschen Verantwortlichkeit für sein dann zurückliegendes Leben zugewiesen werden?

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Was geschieht mit mir wenn ich sterbe - Gestaltung: privat

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Was geschieht mit mir wenn ich sterbe?
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Wenn unterstellt wird, dass es eine Weiterexistenz nach dem physischen Tod nicht gibt, erübrigen sich sämtliche Gedankenspiele hinsichtlich einer Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensgestaltung im zurückliegenden Leben. Da die Lebensfunktionen unumkehrbar erloschen sind, ist auch das individuelle Selbst unwiderruflich erloschen.

Verschiedene Phänomene, insbesondere anekdotische Schilderungen einer Kommunikation mit Verstorbenen und Sterbevisionen bzw. Sterbebettvisionen, lassen allerdings darauf schließen, dass das individuelle Selbst in einem extrauniversalen Existenzraum, dem Jenseits, weiterexistiert. Derartige Phänomene lassen sich nicht mit puren Hirngespinsten erklären.

Hinweise darauf, dass der Mensch nach dem physischen Tod weiterexistiert, in welcher Form auch immer, sind in der Menschheitsgeschichte schon sehr früh verankert. Beispielhaft sei das Gilgamesch-Epos genannt, das die Geschichte Gilgameschs und seines Freundes Enkidu erzählt. Gilgamesch wird in einer Götterliste um 2600 v. Chr. als Gott genannt. Vor seinem Wirken als irdischer König wurde er als Totengott der Unterwelt verehrt. Allerdings lässt sich nicht völlig ausschließen, dass es sich bei Gilgamesch lediglich um eine literarische Gestalt handelt.

Die allesamt zeitlich später entstandenen fünf großen Weltreligionen kennen, wie bereits erwähnt, das Konzept der Verantwortung eines Menschen für ein zurückliegendes Leben. Während in Hinduismus und Buddhismus der Totengott Yama eine wichtige Rolle dabei spielt, das Schicksal nach dem Tod zu bestimmen, ist es in den monotheistischen Religionen (Judentum, Islam, Christentum) Gott bzw. Allah, der ein Urteil spricht.

Bei einer Verhandlung vor einem weltlichen Gericht sind im Normalfall Richter, Angeklagter, Staatsanwalt und Verteidiger beteiligt. Eine Verhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten ist auf begründete Ausnahmefälle beschränkt. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger müssen sich mit unterschiedlicher Intensität in einen zu verhandelnden Fall einarbeiten, da sie nicht Zeuge der angeklagten Tat waren. Bei der Wahrheitsfindung sind sie auf Aussagen von Zeugen, des Angeklagten selbst und möglicherweise auch auf die von Gutachtern angewiesen. Es wird intensiv geprüft, ob einem Angeklagten eine Tat zweifelsfrei nachzuweisen ist. Ist dies nach Überzeugung des Gerichts der Fall, entscheidet der Richter auf Gesetzesgrundlage über das Strafmaß.

Die monotheistischen Offenbarungsreligionen postulieren, dass jedes Individuum für sein zurückliegendes Erdenleben Rechenschaft vor einem göttlichen Gericht abzulegen hat. Dieses Ereignis ist mit unterschiedlichen Begriffen verknüpft, insbesondere: „Jüngstes Gericht“, „Jüngster Tag“, „Endgericht“, „Letztes Gericht“, „Gottes Gericht“ und „Weltgericht“. Wenn jedes Individuum zur Verantwortung gezogen wird, stellt sich die Frage nach den Maßstäben, nach denen ein Urteil gefällt wird.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere im Christentum und Islam das Urteil über einen endgültigen Bestimmungsort, Himmel bzw. Paradies oder Hölle (als Ort der Verdammten) entscheidet, erscheint aufgrund der ungeheuren Tragweite des Urteils eine Klärung bezüglich der für eine Urteilsfindung geltenden Maßstäbe unbedingt geboten. Zehn, dreißig, siebzig, hundert Jahre eines Erdenlebens oder welche Lebensdauer auch immer, bestimmen über eine Existenz im extrauniversalen Existenzraum, in dem den Offenbarungsreligionen zufolge die Dimension „Zeit“ keine Rolle spielt.

Im Kontext der erforderlichen Klärung ergeben sich Folgefragen, die sich mit der Zuverlässigkeit befassen. Kann davon ausgegangen werden, dass Maßstäbe – sofern sie klar erkennbar sind – auch für den heutigen Menschen so wie vom Urheber beabsichtigt verständlich sind? Diese Frage berührt die Zuverlässigkeit der Übermittlung und bezieht sich zum einen auf die Quellen und zum anderen auf die Übersetzung:

  • Wie zuverlässig sind die Quellen? Die Heiligen Schriften erheben den Anspruch, Gottes Willen für die Menschen mitzuteilen. Sie entstanden zu einer Zeit, in der die mündliche Überlieferung große Bedeutung hatte. Dies stellt Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Übermittlung.
  • Wie zuverlässig sind die Übersetzungen? Die weitaus meisten der heute lebenden Menschen können die Quelltexte weder lesen noch verstehen. Sie sind auf eine oder mehrere Übersetzungen, am besten in der jeweiligen Muttersprache, angewiesen. Insofern muss gewährleistet sein, dass die Quelltexte sinnentsprechend übersetzt wurden.

Diese Fragen und noch weitere, sich daraus ergebende, werden in der Folge eingehender behandelt.

Maßstäbe für die Urteilsfindung

Vor einem weltlichen Gericht wird – zumindest in einem Rechtsstaat – auf Grundlage erlassener und veröffentlichter Gesetze geurteilt. Ein Beispiel ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch, das die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt. Darin sind verschiedene Straftatbestände aufgeführt, beispielsweise der Tatbestand der Körperverletzung. In § 223, Abs. 1 ist dazu Folgendes geregelt: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Absatz 2 regelt, dass auch schon der Versuch strafbar ist. Zu konkreten körperlichen Folgen muss es (noch) nicht unbedingt gekommen sein. Um besser beurteilen zu können, ob es sich tatsächlich um eine Körperverletzung handelt (wann ist es noch keine Körperverletzung, wann ist es bereits eine), muss genauer definiert sein, was unter einer Körperverletzung zu verstehen ist. Die maßgebliche Definition lautet: „Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.“ (Schmidt, Priebe: Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 282). Aufgabe des Gerichts ist es nun, in einem konkreten Fall zu bewerten, ob der Straftatbestand erfüllt ist, und – falls ja -, welches Strafmaß angemessen ist.

In den Offenbarungsreligionen fehlt ein konkretes Strafgesetzbuch. Den Rahmen für eine Urteilsfindung geben vielmehr die Heiligen Schriften vor. Für das Judentum ist die Tora (besteht aus den fünf Büchern Mose) als Ausdruck des Willens Gottes maßgeblich, für das Christentum das Neue Testament der Bibel, und für den Islam der Koran. In diesen Schriften sind Gebote und Verbote sowie weitere Verhaltensmaßstäbe niedergelegt, nach denen sich Menschen zu richten haben. Allerdings wurden insbesondere Gebote und Verbote nicht wie heutzutage üblich von Fachleuten verfasst, die sich berufsmäßig mit der Formulierung von Gesetzestexten befassen. Vielmehr wurden nach Selbstaussage der Heiligen Schriften diese von Menschen ohne irgendwelche spezifische Ausbildung auf Grundlage göttlicher Weisung und Inspiration verfasst.

Wie bereits erwähnt, sind die Heiligen Schriften schon seit vielen Jahrhunderten redaktionell abgeschlossen. Sofern Straftatbestände benannt sind, reichen sie zeitlich höchstens bis zur Endfassung einer Heiligen Schrift zurück. Moderne Straftatbestände, beispielsweise die Möglichkeit, Mitmenschen mittels Phishing-Methoden in betrügerischer Weise zur Herausgabe der Zugangsdaten zu bewegen, um anschließend deren Konto leerzuräumen, gab es seinerzeit noch nicht. Daraus den Schluss zu ziehen, derartige Delikte könnten ignoriert werden, wäre jedoch gewagt.

Vor diesem Hintergrund verwundert nicht, dass Interpretationsspielräume bestehen. Diverse Spielräume trugen, was das Christentum anbelangt, nicht unerheblich zum Entstehen verschiedener Glaubensrichtungen und ‑strömungen bei. Heute erscheint das Christentum in der Tat als ein Flickenteppich mit vielen sich in wesentlichen Punkten voneinander unterscheidenden Glaubenslehren (ausgedrückt durch Katechismen bzw. Glaubensleitlinien),

Ein wesentlicher Konfliktpunkt ist beispielsweise – wiederum bezogen auf das Christentum – die Frage, ob sich der Mensch seinen Platz im Himmel durch gute Taten gewissermaßen erarbeiten bzw. verdienen muss. Nach der Überzeugung des Protestantismus ist es unmöglich, sich den Himmel zu verdienen. Nach römisch-katholischer Lehre kam guten Taten bzw. Werken hingegen lange Zeit große Bedeutung zu. Im Verlauf der Jahrhunderte konnte sich so eine Art Lohn-Leistungs-Ethik entwickeln. Dieser Konfliktpunkt, wie Menschen vor Gott gerechtfertigt werden können, wurde erst im Jahr 1999 durch eine gemeinsame Erklärung der römisch-katholischen Kirche und der evangelisch-lutherischen Kirchen aufgelöst. Nunmehr gilt für beide Konfessionen: der Mensch wird durch seinen Glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes, erlöst, nicht durch seine Werke.

Dieser Konfliktpunkt, der über Jahrhunderte hinweg bestand, hatte eine mögliche Ursache in vermeintlich widersprüchlichen Aussagen des Apostels Paulus, Verfasser mehrerer biblischer Schriften des Neuen Testaments. Einerseits drückte er die Rechtfertigung durch den Glauben aus, andererseits betonte er aber auch die Bedeutung von Werken vor dem göttlichen Gericht.

An dieser Stelle kann auf die vielen weiteren Konfliktpunkte nicht weiter eingegangen werden. Allgemein lässt sich lediglich festhalten, dass die Heiligen Schriften eine Art „Schwarz-Weiß“- bzw. „Entweder-Oder“-Bild vermitteln. Lediglich zwei mögliche Bestimmungsorte werden unterschieden: Himmel und Hölle. Zu seinen Lebzeiten bestimmt der Mensch über seinen künftigen Bestimmungsort im extrauniversalen Existenzraum, dem Jenseits, mit (siehe auch Ausführungen zum linearen Existenzprozess und zur Wahl des Bestimmungsorts).

Konkrete Angaben zu Strafmaßen für einzelne Verfehlungen (z. B. für eine Körperverletzung) finden sich in den Heiligen Schriften durchaus, und zwar im Alten Testament der Bibel und im Koran. Dort sind verschiedene Straftatbestände aufgeführt. So ist beispielsweise im Buch Exodus der Bibel (Kap. 21, 15) zu lesen: „Wer seinen Vater und seine Mutter schlägt, soll unbedingt sterben.“. Auch im Koran sind verschiedene Vergehen benannt, so u. a. Diebstahl, Unzucht, falsche Bezichtigung der Unzucht, Straßenraub, Weinkonsum und Apostasie (Abwendung von einer Religionszugehörigkeit, in diesem Fall vom Islam). Die Strafen sind in Koran und Sunna („die vom Propheten eingeführte und bestätigte Praxis“, wird auch zum Verständnis des Korans herangezogen) festgelegt. Mehrere Staaten mit islamischen Strafgesetzgebungen wenden beispielsweise Körperstrafen an. Das Spektrum erstreckt sich hier von Stockschlägen über Auspeitschung bis hin zur Amputation von Gliedmaßen (Hände, Füße) und Steinigungen.

Im Neuen Testament der Bibel findet sich kein Strafenkatalog für Vergehen. Wenn über ein Strafmaß zu entscheiden wäre, dann wäre dies eine souveräne Entscheidung Gottes bzw. Jesu Christi, dem schließlich voller Einblick in das Leben eines jeden Menschen zugesprochen wird.

Zuverlässigkeit der Quellen

Allen angesprochenen Heiligen Schriften ist gemein, dass ein omnipotenter und außerhalb des beobachtbaren Universums existierender Gott fehlbare Menschen damit beauftragte, die Texte niederzuschreiben, die schließlich in ihrer Gesamtheit diese Heiligen Schriften konstituieren. Insofern stellt sich unmittelbar die Frage, ob die Schreiber die von Gott beabsichtigten Mitteilungen an die Menschheit vollständig und unverfälscht wiedergaben.

In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob die jeweiligen Heiligen Schriften wortwörtlich oder dem Sachverhalt nach an die Verfasser durch Inspiration vermittelt wurden. Bei wortwörtlicher Inspiration (Verbalinspiration) haben die Verfasser den Charakter schreibender Instrumente. Sie sind rein ausführende Organe. Der eigentliche Verfasser einer Heiligen Schrift ist Gott selbst. Haben die Verfasser jedoch einen Sachverhalt zu vermitteln, erbringen sie eine Transferleistung. Sie bereiten von Gott Mitgeteiltes dergestalt auf, dass es einerseits dem Willen Gottes vollständig entspricht und andererseits für Menschen als Leser oder Hörer verständlich ist.

Wenn von einer reinen Verbalinspiration ausgegangen wird, dürften sich in einer Heiligen Schrift keinerlei Inkonsistenzen, Widersprüchlichkeiten oder sonstige Fehler finden. Bezogen auf das Alte und Neue Testament der Bibel sprechen jedoch Indizien gegen eine reine Verbalinspiration. Das „Bibellexikon der Widersprüche in der Bibel“ führt einige Widersprüche und Ungereimtheiten auf.

Alternativ kann unterstellt werden, dass Menschen im Auftrag Gottes geredet haben. Im Neuen Testament der Bibel wird dies so ausgedrückt (2. Petr. 1, 20-21): „Bedenkt dabei vor allem dies: Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden; denn niemals wurde eine Weissagung ausgesprochen, weil ein Mensch es wollte, sondern vom Heiligen Geist getrieben haben Menschen im Auftrag Gottes geredet.“. In einem Beitrag im Deutschlandfunk erläutert Thomas Hieke, Prof. für katholische Theologie: „Die Bibel ist also nicht vom Himmel gefallen, sondern sie ist Gottes Wort in Menschenwort. Wie jedes Menschenwort ist auch die Bibel nicht ohne Auslegung, nicht ohne Interpretation zu verstehen. Schon jede Übersetzung ist eine Interpretation. Jedes Lesen, jedes Vorlesen ist schon eine Auslegung. Es ist auch unsinnig zu sagen: Ich nehme die Bibel wörtlich, denn das wäre auch Interpretation und noch dazu eine unangemessene.“

Die in der Bibel durchaus vorhandenen Widersprüche und Ungereimtheiten erscheinen in der Summe nicht als ausreichend gewichtig, um die Bibel als Ganzes infrage zu stellen. Fundamentale Aussagen sind nicht betroffen.

Zuverlässigkeit von Übersetzungen

Mittlerweile wurde die Bibel in viele verschiedene Sprachen übersetzt. Jede Übersetzung bedeutet eine besondere Herausforderung, da nicht nur sprachliche, sondern auch kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen sind. Der Wortschatz zwischen Quell- und Zielsprache unterscheidet sich meist, was zum Problem führt, für bestimmte Wörter der Quellsprache Entsprechungen in der jeweiligen Zielsprache finden zu müssen, die den Bedeutungen in der Quellsprache möglichst nahekommen.

Natürlich kann im Nachhinein entdeckt werden, dass einzelne Begriffe unzutreffend übersetzt wurden. In der Tat werden auch bereits vorliegende Bibelübersetzungen von sprach- und geschichtskundigen Experten immer wieder überprüft und überarbeitet, um Aussagen des Quelltexts möglichst sinngetreu wiederzugeben. Dies bedeutet jedoch auch, dass früher lebende Menschen möglicherweise nicht den Erkenntnisstand haben konnten wie ihn die gegenwärtig lebenden Menschen haben können.

In der Konsequenz ist jede Übersetzung in eine Zielsprache trotz aller Professionalität bei der Übersetzung zwangsläufig eine Interpretation. Schon aus diesem Grund könnte beispielsweise keineswegs behauptet werden, eine deutsche Bibelübersetzung wäre verbal inspiriert. Eine derartige Behauptung wäre aberwitzig.

Auch vom Koran liegen Übersetzungen in andere Sprachen vor. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei jeder Übersetzung um eine Interpretation handelt, empfehlen islamische Theologen das Studium des Korans im arabischen Originaltext.

Menschen, die die Quellsprache(n) einer Heiligen Schrift nicht beherrschen, müssen sich zwangsläufig auf eine Übersetzung, d. h. auf eine Interpretation, verlassen. Genügt dies den persönlichen Ansprüchen nicht, muss zwangsläufig die jeweilige Sprache erlernt werden, in der ein Quelltext verfasst wurde. Außerdem ist ein grundlegendes Verständnis der kulturellen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Verfassens erforderlich. Schließlich erfuhren manche Begriffe im Lauf der Zeit einen Bedeutungswandel. Um den Sinn eines Textes verstehen zu können muss auch unbedingt bekannt sein, welche Bedeutung verwendete Begriffe seinerzeit hatten.

Als illustrierendes Beispiel für den Bedeutungswandel eines Begriffs mag das Adjektiv „geil“ gelten. Früher hatte „geil“ im allgemeinen Sprachgebrauch die Bedeutung von „gierig nach geschlechtlicher Befriedigung, vom Sexualtrieb beherrscht, sexuell erregt“. Heute überwiegt die Bedeutung von „ausgezeichnet, fantastisch, großartig“. Die Bedeutungsinhalte sind grundverschieden. Wer heute bei einem Text aus dem 19. Jahrhundert das Adjektiv „geil“ in der Bedeutung von „fantastisch“ auffassen würde, läge völlig falsch.

Ich bin Dieter Jenz, Begleiter, Berater und Coach mit Leidenschaft. Über viele Jahre hinweg habe ich einen reichen Schatz an Kompetenz und Erfahrung erworben. Meine Themen sind die "4L": Lebensaufgabe, Lebensplanung, Lebensnavigation und Lebensqualität.