Wie steht es um die persönliche Verantwortlichkeit?Lesezeit: 11 Min.

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Wie weit reicht die persönliche Verantwortlichkeit für das zurückliegende Erdenleben? Steht man im Jenseits vor einem äußerst peniblen göttlichen Richter, vor dem man sich selbst für das Allerkleinste rechtfertigen und verantworten muss? Oder spielt die Verantwortlichkeit eher eine unbedeutende oder vielleicht sogar überhaupt keine Rolle? Wofür könnte man überhaupt verantwortlich sein?

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Was geschieht mit mir wenn ich sterbe - Gestaltung: privat

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Was geschieht mit mir wenn ich sterbe?
Grobes Inhaltsverzeichnis

Im skizzierten Linearen Existenzprozess kommt dem Menschen die Aufgabe zu, im Lauf seines Lebens als Ergebnis eines persönlichen Klärungsprozesses eine Richtungswahl zu treffen. Es gilt sich eine persönliche Überzeugung zu bilden und an dieser Überzeugung seine Lebensgestaltung auszurichten. Mögliche Richtungsentscheidungen sind:

  • Atheismus: Ablehnung des Glaubens an einen Gott oder Götter,
  • Agnostizismus: die Möglichkeit der Existenz eines oder mehrerer Götter wird weder bejaht noch verneint,
  • Theismus: Glaube an einen Gott (Monotheismus) oder mehrere Götter (Polytheismus).

Atheismus und Agnostizismus haben zur Folge, dass nur eine Verantwortlichkeit gegenüber der eigenen Person besteht. Fällt die persönliche Richtungsentscheidung zugunsten des Theismus aus, stellt sich unmittelbar die Frage, auf welchen Gott bzw. welche Götter sich der Glaube bezieht.

Wie bereits erwähnt, lassen sich die in den Heiligen Schriften der monotheistischen Offenbarungsreligionen (Judentum, Christentum, Islam) dargelegten Gottesbilder aufgrund grundlegender semantischer Unterschiede nicht zur Deckung bringen. Insofern ist eine Klärung erforderlich, welcher Gott der „Richtige“ ist.

Wenn die Richtungsentscheidung auf die „lange Bank“ geschoben und vielleicht während des Erdenlebens sogar überhaupt nie getroffen wird, heißt dies in der Konsequenz, dass die Frage der Lebensbeurteilung als unwichtig erachtet wird. Die naheliegendste Entsprechung ist ein stillschweigender Agnostizismus.

Wer ist der Richter?

Jedes Gottesbild kommt im Schrifttum einer Religion zum Ausdruck. Für das Christentum, als Beispiel, sind es das Alte und das Neue Testament der Bibel. Aus diesem Schrifttum erschließt sich auch, gegenüber welchem Gott eine Verantwortlichkeit des Gläubigen besteht und was diese Verantwortlichkeit umfasst.

In einer groben Analogie unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten bei einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland von denen bei einem Wohnsitz in China. In den beiden Ländern sind Rechte und Pflichten der Bürger unterschiedlich geregelt. Wer in China lebt und seine Verantwortlichkeit für die Erfüllung seiner dort geltenden gesetzlichen Pflichten ignoriert, wird nach chinesischem Recht behandelt. Wer in der Bundesrepublik Deutschland lebt, wird nach deutschem Recht behandelt. In sinnentsprechender Weise weist auch das jeweils religionsspezifische Schrifttum Gläubigen eine Verantwortlichkeit zu.

Jede der Offenbarungsreligionen erhebt für sich exklusiv den Anspruch, den Weg zum Paradies, dem Himmel, zu weisen. Im Hinblick auf die Lebensbeurteilung vor einem göttlichen Richter ergibt sich somit eine zusätzliche Komplikation: der Mensch muss gewissermaßen selbst herausfinden, wer der göttliche Richter ist. Im genannten Beispiel ist klar, welche Gesetze gelten: die des Landes, in dem man lebt. Im Hinblick auf die Religionen mit ihren unterschiedlichen Gottesbildern ist diese Klarheit nicht in dieser Weise gegeben. Doch wer ist der göttliche Richter? Ist es Gott (Judentum), Jesus Christus, der Sohn Gottes (Christentum) oder ist es Allah (Islam)?

In der Konsequenz bestehen Möglichkeit und Gefahr des persönlichen Irrtums. Welche Folgen hätte es, wenn man überzeugter Muslim ist, sich aber im extrauniversalen Existenzraum herausstellt, dass nicht Allah, sondern Jesus Christus der göttliche Richter ist? Welche Folgen hätte der umgekehrte Fall? Und welche Folgen hätte es, wenn man überzeugter Atheist ist, sich aber herausstellt, dass es doch einen göttlichen Richter gibt?

Kann Unwissenheit schützen?

Wenn die Lebensbeurteilung relevant wird, liegt das Erdenleben unwiederholbar zurück. Es ist unwiderruflich abgeschlossen. Gibt es die Möglichkeit, sich auf Unwissenheit oder Falschinformation zu berufen? Schließlich ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, während des zurückliegenden Erdenlebens einer Fehlinterpretation gefolgt zu sein (siehe Interpretationsebenen). Vielleicht hat man versucht, sein Leben dem Katechismus einer bestimmten Glaubensgemeinschaft entsprechend zu führen und die Regeln penibel einzuhalten. Man hat das Verkündigte für bare Münze genommen und war überzeugt, auf dem „richtigen“ Weg zu sein. Doch mit erschreckender Klarheit könnte sich herausstellen, dass die persönliche Überzeugung völlig falsch war und man gewissermaßen mit leeren Händen vor dem göttlichen Richter steht.

Im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (in ähnlicher Form auch in Österreich und der Schweiz) gilt, dass ein Mensch sich nicht mit Unwissenheit vor Strafe schützen kann. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, ist eine bekannte Volksweisheit, die den schon im römischen Recht bekannten Rechtsgrundsatz „Ignorantia legis non excusat“ ausdrückt.

Allerdings gilt in bestimmten Fällen eine Schuldunfähigkeit (auch Zurechnungsunfähigkeit). Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise bei Kindern der Fall, die zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt sind. Weitere Gründe für eine Schuldunfähigkeit bestehen, wenn das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das vom Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird, nicht erreicht ist. Ein Beispiel sind schwere seelische Störungen, wie beispielsweise eine Psychose.

Besteht kein Grund für eine Zurechnungsunfähigkeit, kann eine Schuld nur dann nicht angerechnet werden, wenn trotz gehöriger Gewissensanstrengung für den Täter die Verbotenheit seines Verhaltens nicht erkennbar war. Niemand kann sich allein mit Gesetzesunkenntnis entschuldigen. In der Schweiz ist der Rechtsgrundsatz sehr klar gefasst: „Rechtsunkenntnis schadet“. Die Behauptung, eine Vorschrift wäre unbekannt gewesen, findet vor Gericht kein Gehör.

Wer beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland eine Körperverletzung begeht, kann sich nicht damit herausreden, § 223, Abs. 1 des Strafgesetzbuchs noch nie gelesen zu haben und somit nicht zu kennen. Die Verbotenheit dieses Verhaltens ist schließlich schon bei geringer Gewissensanstrengung erkennbar. Es bleibt lediglich zu klären, ob die Körperverletzung vorsätzlich oder fahrlässig (beispielsweise durch eine Unachtsamkeit) begangen wurde.

Im Neuen Testament der Bibel finden sich keine konkreten Aussagen darüber, wie Unwissenheit im göttlichen Gericht beurteilt wird. Objektiv gesehen hatten viele Menschen zu ihren Lebzeiten in der Tat nicht die Möglichkeit, vom dort beschriebenen Weg der Rechtfertigung aus dem Glauben zu erfahren. Einer der möglichen Gründe besteht darin, dass das Christentum zu seiner Ausbreitung mehrere Jahrhunderte benötigte.

Falls auch vor dem göttlichen Gericht gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, provoziert dies eine Reihe von Fragen. Wofür ist man überhaupt persönlich verantwortlich, ist wohl die Wichtigste. Eine Art Zurechnungsunfähigkeit ist im Neuen Testament der Bibel nirgends erwähnt. Lässt sich daraus folgern, dass vor dem göttlichen Gericht jedes Individuum unabhängig von Alter und Seelenzustand uneingeschränkt verantwortlich und schuldfähig ist? Nach den Regeln des „Open-World Reasoning“ wäre diese Folgerung falsch. Die Folgerung lautet vielmehr: es ist unbekannt, unklar.

Selbstwahrnehmung gegenüber Fremdwahrnehmung

„Ich habe ihn nur ein bisschen geschubst“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Dennoch erhielt er eine neunjährige Gefängnisstrafe. Weshalb? Seine eigene Wahrnehmung unterschied sich sehr deutlich von der des Gerichts. Das Gericht kam nach Würdigung aller Umstände zu dem Schluss, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht gehandelt hatte.

Natürlich kann sehr stark vermutet werden, dass der Angeklagte durchaus wusste, dass er nicht „nur ein bisschen geschubst“ hatte. Er wollte seine Schuld kleinreden, um mit einer möglichst geringen Strafe davon zu kommen. In anderen Fällen ist nicht so klar, was ein Verhalten bei Mitmenschen bewirkt. „Ich habe ihm nur etwas von dem genommen, was er ohnehin im Überfluss hat“, mag die Selbstwahrnehmung sein. Der Bestohlene hat jedoch eine völlig andere Wahrnehmung. Für ihn ist es Diebstahl, obwohl ihn der Verlust des Gestohlenen möglicherweise keineswegs schmerzt.

Vielleicht hat man eine Machtposition ausgenutzt und Menschen gegen ihren Willen zu etwas genötigt. Einer Körperverletzung hat man sich zwar nicht schuldig gemacht, dafür aber die Seele verletzt. Sieht man die eigene Verantwortung oder entschuldigt man sich selbst beispielsweise etwa so: „Im Berufsleben läuft das eben so und nicht anders“?

Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass vor dem göttlichen Richter nicht die Selbstwahrnehmung gilt, insbesondere dann nicht, wenn der Richter völligen Einblick in das zurückliegende Erdenleben hat. Dieser Einblick könnte den gesamten Kontext beleuchten, von den Motiven angefangen bis hin zu den Konsequenzen einer Handlung bei beteiligten Individuen.

Unsicherheit und Furcht vor der Lebensbeurteilung

Vor diesem Hintergrund empfinden viele Menschen, die sich zu einer der Offenbarungsreligionen bekennen, große Unsicherheit und Furcht vor der angekündigten Lebensbeurteilung. Schließlich besteht nach dem Übergang in den extrauniversalen Existenzraum, das Jenseits, keine Möglichkeit mehr, im zurückliegenden Leben nachträglich noch etwas zu korrigieren.

Das Bewusstsein ist vorhanden, dass im Leben nicht alles so verlaufen ist, wie es hätte sein sollen oder können. Man hat Dinge getan, die man nicht hätte tun sollen oder gar dürfen. Man hat Dinge nicht getan, die man hätte tun sollen oder gar müssen. Man hat sich im Großen und Ganzen bemüht, sein Leben gut und verantwortlich zu gestalten, doch wird es am Ende reichen?

Wie wird das Urteil ausfallen? Diese Unsicherheit bewegt manchen Angeklagten auch vor einem weltlichen Gericht. Doch dort besteht meist die Möglichkeit der Berufung, wenn der Angeklagte der Auffassung ist, dass das Strafmaß unangemessen hoch ausgefallen ist. Wird die Berufung zugelassen, wird das Urteil von einer anderen Instanz überprüft. Gegebenenfalls wird das angefochtene Urteil korrigiert. Doch der göttliche Richter scheint ein endgültiges Urteil zu sprechen. Er repräsentiert bereits die höchste Instanz.

Bereits in der Kindheit wird von nahestehenden Menschen, insbesondere den Eltern, ein Weltbild vermittelt. Sofern dieses Weltbild auch ein Gottesbild umfasst, stellt sich die Frage, welches Bild von Gott dem Kind vermittelt wird. Ist Gott ein penibler „Erbsenzähler“, der in einem dicken Buch jede auch noch so kleine Verfehlung notiert oder von Engeln notieren lässt? Oder ist Gott eine Art seniler „Grüß-Gott-Onkel“, der alle Verfehlungen, wenn er sie denn überhaupt registriert, nachsieht? Zwischen diesen beiden Polen gibt es naturgemäß viele Schattierungen. Das Gottesbild wirkt sich jedoch unmittelbar auch auf die persönliche Erwartung im Hinblick auf die göttliche Lebensbeurteilung aus.

Das Bild des peniblen Richters wird vordergründig durch eine Aussage Jesu Christi genährt, die im Matthäus-Evangelium zu finden ist (Kap. 12, 36-37): „Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen; denn aufgrund deiner Worte wirst du freigesprochen und aufgrund deiner Worte wirst du verurteilt werden.“ Doch was gilt als unnütz? Entweder ist darüber zu debattieren oder es gilt die Definition des Richters. Eine mehr oder weniger formale Definition, was unter „unnütz“ zu verstehen ist, findet sich im Neuen Testament der Bibel jedoch nicht.

Es lässt sich argumentieren, dass zu den unnützen Worten u. a. alle Worte zählen, die andere Menschen in ihrer Seele verletzen. Dazu zählen wohl Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Rufschädigung oder gar Rufmord, die im Übrigen als Delikte auch im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sind (Ehr- bzw. Beleidigungsdelikte nach §§ 185 ff. StGB). Sachverhalte lassen sich schließlich auch ohne seelenverletzende Worte klären.

Während es sich bei den genannten Delikten um Antragsdelikte handelt, die im Regelfall nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden, scheinen sie im göttlichen Gericht in jedem Fall zur Sprache zu kommen. In der Konsequenz bedeutet dies für jeden Menschen, zu seinen Lebzeiten mit seinen Worten vorsichtig umzugehen.

Eine weitere Aussage Jesu Christi legt nahe, dass im weitesten Sinne das Sozialverhalten während des Erdenlebens berücksichtigt wird. Ebenfalls im Matthäus-Evangelium ist zu lesen (Kap. 7, 1-2): „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden, und nach dem Maß, mit dem ihr messt und zuteilt, wird euch zugeteilt werden.“

Im Neuen Testament der Bibel wird, wie bereits erwähnt, Jesus Christus als der Richter benannt (Joh. 5, 22). In den Evangelien, die vom Leben und Wirken Jesu Christi berichten, finden sich allerdings nur wenige direkt von Jesus Christus stammende Aussagen im Hinblick auf die für die Lebensbeurteilung geltenden Kriterien. Weitere Hinweise, allerdings von anderen Autoren, insbesondere des Apostels Paulus, befinden sich in den weiteren biblischen Büchern des Neuen Testaments.

Letztlich lässt sich über das göttliche Gericht kein vollständiges Bild gewinnen. Erschließen lässt sich jedoch, dass das Gedächtnis eines Individuums vorhanden und intakt sein muss. Ansonsten könnte ein Beurteilter nicht nachvollziehen, weshalb der Richter zu seinem Urteil gelangte. „Weshalb wurde mein zurückliegendes Leben so beurteilt wie es beurteilt wurde?“, wäre dann eine berechtigte Frage.

In der Gesamtschau bleiben im Hinblick auf die Lebensbeurteilung viele Fragen offen. Im Sinne einer phänomenologischen Betrachtung geht es an dieser Stelle jedoch nicht darum, auf die Vielzahl sich ergebender Fragen einzugehen. Vielmehr steht eine Art „technische“ Betrachtung im Vordergrund, auf welcher Basis eine Lebensbeurteilung erfolgen könnte.

Ich bin Dieter Jenz, Begleiter, Berater und Coach mit Leidenschaft. Über viele Jahre hinweg habe ich einen reichen Schatz an Kompetenz und Erfahrung erworben. Meine Themen sind die "4L": Lebensaufgabe, Lebensplanung, Lebensnavigation und Lebensqualität.