Welche Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen Geistwesen?Lesezeit: 9 Min.

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Welche Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen Geistwesen? Eine spannende Frage, die noch einen weiteren Aspekt berührt: den Aspekt der Willensfreiheit.

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Was geschieht mit mir wenn ich sterbe - Gestaltung: privat

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Was geschieht mit mir wenn ich sterbe?
Grobes Inhaltsverzeichnis

Verstorbene (allochthone Geistwesen) und autochthone Geistwesen haben, wie bereits erwähnt, anekdotischen Schilderungen zu Nachtod- und Geistwesenkontakten zufolge gewissen Einblick in das Leben im Diesseits und können auch mit lebenden Personen Kontakt aufnehmen. Welche Fähigkeiten und Kompetenzen benötigen Geistwesen dazu? In weiterer Konsequenz stellt sich die Frage, ob und ggf. welche Grenzen im Hinblick auf deren Einsatz bzw. Nutzung gesetzt sind. Darüber hinaus mag es sein, dass Geistwesen zwar Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen, diese jedoch aufgrund von Willensentscheidungen nicht nutzen wollen.

Fähigkeiten

Geistwesen benötigen besondere Fähigkeiten, um mit lebenden Menschen Kontakt aufnehmen und kommunizieren zu können:

  • Einblick in das Diesseits,
  • Fähigkeit zur transuniversalen Kommunikation (zwischen Jenseits und Diesseits),
  • Fähigkeit zur Materialisierung und Dematerialisierung.

Welche dieser Fähigkeiten konkret benötigt werden ist von der Art des Kontakts abhängig.

Einblick in das Diesseits

Vieles spricht, wie bereits erwähnt, dafür, dass autochthone wie allochthone Geistwesen das Leben im Diesseits gewissermaßen live mitverfolgen können. Sie können aktuelle Lebenssituationen wahrnehmen in denen sich lebende Menschen, mit denen sie zu ihren Lebzeiten eine positive emotionale Beziehung verband, befinden. Außerdem können sie schon vorausschauen, was sich in deren zukünftigem Leben ereignen wird. Darüber hinaus haben sie möglicherweise auch Zugang zur Gedankenwelt. Falls dieser Zugang nicht möglich ist, können sie das womit sich eine lebende Person gerade beschäftigt, zumindest teilweise aus deren Handlungen ableiten.

Fähigkeit zur transuniversalen Kommunikation

Damit Geistwesen mit lebenden Personen kommunizieren können, benötigen sie die Fähigkeit zur transuniversalen Kommunikation. Diese Kommunikation kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Aus anekdotischen Schilderungen von Nachtod- und Geistwesenkontakten lassen sich folgende Möglichkeiten erschließen:

  • Nonverbale Kommunikation über Gegenwartsempfinden. Die allgemeine Stimmungslage und Gefühle eines Geistwesens sind spürbar;
  • Taktile Kommunikation in Form von körperlicher Berührung durch ein Geistwesen;
  • Olfaktorische Kommunikation in Form von Geruchswahrnehmungen mit für ein Geistwesen typischen Gerüchen (z. B. Parfum);
  • Verbale Kommunikation mit akustisch hörbarer Stimme;
  • Telepathische Kommunikation in Form einer Stimme im Inneren. Für den Erlebenden ist wahrnehmbar, dass diese Stimme von einer Quelle außerhalb des eigenen Körpers stammt.

Fähigkeit zur Materialisierung und Dematerialisierung

Die Fähigkeit zur Materialisierung und Dematerialisierung ist nur notwendig, wenn sich das Geistwesen für eine lebende Person visuell wahrnehmbar zeigt. Wie aus anekdotischen Schilderungen hervorgeht, wird in manchen Fällen nur ein Teil eines Körpers (z. B. das Gesicht oder die obere Körperhälfte) visuell wahrgenommen. In anderen Fällen ist das Geistwesen visuell als vollständige Gestalt wahrnehmbar. Darüber hinaus kann das Sichtbare als transparent oder halbtransparent wahrgenommen werden.

Kompetenzen

In zahlreichen anekdotischen Schilderungen sind diverse Interventionen durch Geistwesen dokumentiert. Sie machten sich den Schilderungen zufolge auf verschiedenste Art und Weise bemerkbar, übermittelten Botschaften oder griffen sogar direkt ein das Leben von Menschen ein. Nun stellt sich die Frage, welche Kompetenzen Geistwesen haben. Diese Frage lässt sich mit weiteren Fragen konkretisieren: Kann eine verstorbene Person (allochthones Geistwesen) oder ein autochthones Geistwesen eigeninitiativ

  • mit einer oder mehreren lebenden Personen aufnehmen oder wird dazu eine Art Genehmigung benötigt?
  • bestimmen, wann dieser Kontakt erfolgt und wie lange er dauert?
  • wählen, auf welche Art und Weise der Kontakt aufgenommen wird?
  • entscheiden, wie der Kontakt gestaltet wird (z. B. ob und ggf. wie kommuniziert wird)?
  • entscheiden, in welcher Form (z. B. körperlos, halbtransparent, materialisiert) sie selbst der lebenden Person gegenüber erscheint?
  • bestimmen, für wen sie bei einer Zusammenkunft oder Anwesenheit mehrerer lebender Menschen (z. B. Trauerfeier) wahrnehmbar ist?

Aus den anekdotischen Schilderungen von Nachtod- und Geistwesenkontakten lässt sich nicht erschließen, welche Kompetenzen Geistwesen besitzen. Konkreter ausgedrückt: es ist nicht direkt erkennbar, ob und ggf. in welchem Umfang Geistwesen eigeninitiativ handeln können.

Willensfreiheit

Wäre ein Geistwesen, beispielsweise eine verstorbene Person, in der Lage, eigeninitiativ zu entscheiden und zu handeln, spräche dies eindeutig für Autonomie. Das Geistwesen könnte zumindest prinzipiell nach freiem Willen entscheiden und handeln, wie es auch im Diesseits der Fall ist. Ob man beispielsweise entscheidet, sich eher gesund oder eher ungesund zu ernähren, ist eine Angelegenheit des freien Willens. Man muss sich nicht ungesund ernähren und genauso wenig muss man sich gesund ernähren, obwohl man es durchaus sollte.

Kompetenzen können jedoch durchaus eingeschränkt sein. Auch im Diesseits existieren Gesetze und Regeln, die die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des Einzelnen einschränken. Man kann beispielsweise im Diesseits nicht selbst entscheiden, ob man Steuern bezahlt oder nicht. Und man kann auch nicht einfach damit beginnen, irgendwo auf einer freien Fläche ein Haus zu bauen. De facto sind Kompetenzen im Diesseits eingeschränkt und es wäre wenig verwunderlich, wenn es sich im Jenseits ebenso verhielte.

Wenn unterstellt wird, dass Geistwesen eigeninitiativ handeln und bei verschiedenen Wahlmöglichkeiten eine bewusste Entscheidung treffen können (Willensfreiheit), stellt sich die Frage, ob und ggf. welche Gründe es geben könnte, Fähigkeiten und Kompetenzen nicht zu nutzen. Denkbar ist einerseits, dass bestimmte Regeln dies verbieten, und andererseits, dass ein Geistwesen seine Fähigkeiten und Kompetenzen nicht nutzen möchte.

Mögliches Verbot der Kontaktaufnahme

Wie bereits angedeutet wäre durchaus denkbar, dass ein Verstorbener als allochthones Geistwesen Kontakt mit einer oder mehreren lebenden Personen aufnehmen möchte, dies jedoch aufgrund eines expliziten Verbots durch eine übergeordnete Instanz (z. B. Gott) nicht darf. Ein Hinweis auf eine derartige Möglichkeit findet sich im Neuen Testament der Bibel. In einer fiktiven Beispielerzählung (Lukas-Evangelium Kap. 16, 19-31) wird geschildert, wie ein zu seinen Lebzeiten reicher Mann nach seinem Tod im Hades in der Gottesferne landet. Der Reiche leidet Qualen. Er will Abraham (den Stammvater Israels) dazu bringen, den armen Mann (Lazarus), dessen Bedürfnisse er während seines Lebens ignorierte, zu seinen noch lebenden fünf Brüdern zu schicken, um ihnen sein Schicksal zu ersparen: […] ich habe noch fünf Brüder. Er soll sie warnen, damit nicht auch sie an diesen Ort der Qual kommen. Abraham aber sagte: Sie haben Mose und die Propheten, auf die sollen sie hören. Er erwiderte: Nein, Vater Abraham, nur wenn einer von den Toten zu ihnen kommt, werden sie umkehren. Darauf sagte Abraham: Wenn sie auf Mose und die Propheten nicht hören, werden sie sich auch nicht überzeugen lassen, wenn einer von den Toten aufersteht.“

Es handelt sich um eine Beispielerzählung, keine Schilderung eines geschichtlichen Ereignisses. Gleichwohl besteht die hypothetische Möglichkeit, dass ein Nachtod- oder Geistwesenkontakt untersagt wird.

Möglicher freiwilliger Verzicht auf Kontaktaufnahme

Die anekdotischen Schilderungen zu Nachtodkontakten lassen ein Muster erkennen: Wenn Verstorbene Kontakt zu lebenden Personen aufnahmen, handelte es sich dabei um Personen, zu denen zu Lebzeiten des Verstorbenen eine positive emotionale Beziehung bestand. Meist handelte es sich um Mutter, Vater, ein sonstiges Familienmitglied oder auch um eine nahestehende Freundin bzw. einen nahestehenden Freund.

Es wäre durchaus denkbar, dass ein Verstorbener als Geistwesen seine Fähigkeiten und Kompetenzen nutzt, um Kontakt mit Personen aufzunehmen, zu denen zu Lebzeiten des Verstorbenen eine negative emotionale Beziehung bestand und/oder die dem Verstorbenen willentlich Schaden oder Leid zufügten. Zu denken wäre beispielsweise an Personen, die die verstorbene Person sexuell missbrauchten und psychische Verletzungen in deren weiterem Leben verursachten.

Ein durchaus vorstellbares Szenario, von Rache motiviert, wäre beispielsweise ein angstverursachender Nachtodkontakt. In einem derartigen Szenario könnte eine verstorbene Person in das Leben einer von ihr gehassten lebenden Person eingreifen, indem sie Unglücksfälle verursacht. So könnte sie es gewissermaßen dem Schädiger „heimzahlen“ und sich auf diese Weise für allen im zurückliegenden Erdenleben erlittenen Schaden und alles Leid rächen. Die verstorbene Person könnte als Geistwesen all das nachholen, was ihr zu ihren Lebzeiten im Diesseits nicht (mehr) möglich war. Die lebende Person könnte sich gegen diese übernatürliche Intervention nicht wehren.

Ein Grund dafür, dass auf eine Kontaktaufnahme freiwillig verzichtet wird, könnte in der Liebe als Existenzprinzip im Jenseits bestehen. Wenn davon ausgegangen wird, dass Liebe alles erfüllt und das bereits erwähnte universelle Verstehen auch Einblicke in das individuelle Selbst von Leidverursachern und deren eigenes Leid ermöglicht, liegt nahe, dass Rachegedanken keinen Raum mehr finden. Da Liebe weder Schaden noch Leid verursachen will, fehlt jegliche Motivation für Rache.

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Präsenzwahrnehmung nach dem biologischen Tod

Die kurz skizzierten drei Aspekte – Fähigkeiten, Kompetenzen und Willensfreiheit – kommen möglicherweise in der Wahrnehmbarkeit der Präsenz einer verstorbenen Person nach ihrem biologischen Tod zum Ausdruck. Viele anekdotische Schilderungen zeichnen ein Bild, demzufolge die Präsenz einer verstorbenen Person im Raum zu spüren ist, obwohl die Migration in den extrauniversalen Existenzraum, das Jenseits, bereits erfolgt sein muss.

Diese nachtodliche Präsenz des individuellen Selbst über Stunden hinweg bis hin zu Tagen wird durchaus häufig wahrgenommen und berichtet. Auch der Klinikseelsorger Christoph Kreitmeir erlebt dieses Phänomen immer wieder (siehe „Welche Farbe hat der Tod?“, S. 80).

Diese Beobachtungen scheinen sich mit Aussagen im Tibetischen Totenbuch zu decken. Dort heißt es, dass sich die psychische Energie des Verstorbenen erst in den drei oder vier auf den Tod folgenden Tagen völlig vom Körper löst. Deshalb wird der Leichnam noch für einige Tage aufgebahrt.

Andererseits lässt sich aus anekdotischen Schilderungen erschließen, dass keine Bindung an den Sterbeort besteht. Stellvertretend sei ein Ausschnitt aus einer solchen Schilderung, des Nachtodkontakts mit dem im Alter von 11 Jahren verstorbenen Trevor, wiedergegeben („Trost aus dem Jenseits“, S. 38 f.): „Trevor starb um 4 Uhr morgens. Als meine Frau und ich das Krankenhaus verließen, stieg die Sonne gerade am Horizont auf. […] Gerade als ich zur Sonne aufblickte, hörte ich Trevors Stimme. Er sagte: »Es ist alles in Ordnung, Papa.« Es war seine Stimme, vollkommen klar und deutlich. Ich hörte sie mit meinen eigenen Ohren, so, als säße er auf dem Rücksitz.“

Unabhängig davon, ob eine Bindung an den Sterbeort besteht oder nicht, hat eine Präsenzwahrnehmung für Hinterbliebene den Charakter einer Erfahrung von umfassendem Frieden und Trost. Diese oft als überwältigend empfundene Erfahrung gipfelt in dem Gefühl, den geliebten Menschen nicht wirklich verloren zu haben.

Folgerungen

Aus der Perspektive des Diesseits lässt sich nicht eindeutig klären, ob Verstorbene oder auch autochthone Geistwesen eigeninitiativ Kontakt mit Lebenden aufnehmen können. Eine Kontaktaufnahme aus eigener Initiative wäre durchaus denkbar. Ebenso denkbar wäre jedoch auch, dass die Kontaktaufnahme ausschließlich auf Weisung einer übergeordneten Instanz geschieht, da diese Instanz die Kontaktaufnahme für die lebende Person als hilfreich erachtet.

Nur die wenigsten anekdotischen Schilderungen von Nachtodkontakten enthalten Hinweise darauf, dass ein derartiger Kontakt explizit erlaubt wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Erlaubnis oder gar Weisung erforderlich ist. Es könnte durchaus sein, dass derartige Hinweise fehlen, weil die Erlaubnis oder Weisung stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzt wurde.

In der Summe deuten die Indizien darauf hin, dass Geistwesenkontakten das Motiv der Liebe im weitesten Sinne zugrunde liegt. In diesem Motiv der Liebe finden sie aber auch ihre Beschränkung.

Ich bin Dieter Jenz, Begleiter, Berater und Coach mit Leidenschaft. Über viele Jahre hinweg habe ich einen reichen Schatz an Kompetenz und Erfahrung erworben. Meine Themen sind die "4L": Lebensaufgabe, Lebensplanung, Lebensnavigation und Lebensqualität.